Betreuungsleistungen über die Pflegekasse abrechenbar
Sie haben einen Pflegegrad?
Viele unserer anerkannten Betreuungsleistungen können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
- Abrechnung mit allen Pflegekassen möglich
- Persönliche Beratung
- Unterstützung bei Fragen zur Kostenübernahme



